AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PASS Hotelbetriebs GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich
a. Die PASS Hotelbetriebs GmbH (Hotel) erbringt alle Leistungen, nämlich die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Geschäftsbedingungen des Gastes oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das Hotel auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Gastes oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss
a. Alle Verträge kommen grundsätzlich zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende des Dritten vorliegt.
b. Bei der telefonischen Buchung oder in Fällen der Anwesenheit beider Parteien zum Vertragsschluss kommt der Vertrag zustande, indem das Hotel den Antrag des Gastes annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Gastes in Textform zu bestätigen.
c. Soweit der Gast von der Möglichkeit Gebrauch macht, Leistungen des Hotels mündlich, per Brief, E-Mail, Telefax oder unter Nutzung eines etwaig bereitgestellten Online-Anfragenformulars unverbindlich anzufragen, unterbreitet das Hotel ein verbindliches Angebot in Text- oder Schriftform, welches vorbehaltlich einer abweichenden Frist im Angebot innerhalb von 5 Tagen durch den Gast angenommen werden kann. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Gastes in Textform zu bestätigen.

3. Leistungen des Hotels
a. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vom Hotel zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. § 540 Absatz 1Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
c. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, es sei denn dies wurde zwischen den Vertragsparteien abweichend ausdrücklich vereinbart.
d. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Gast kann eine frühere Bereitstellung ab 10.00 Uhr gegen eine Gebühr von 25,00 € wünschen, sofern dies möglich ist.
e. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Übernachtungspreises/Logispreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
e.f. Beschädigungen des Zimmers oder sonstiger Einrichtungen des Hotels sind dem Hotel vom Gast unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für die vollständige und ordnungsgemäße Rückgabe der von ihm genutzten Zimmer und sonstiger Einrichtungen, soweit die gesetzlichen Vorschriften hierzu nichts anderes bestimmen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und lokaler Abgaben. Kommunale Abgaben, die der Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet, sind in den Preisen nicht enthalten und vom Gast und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den örtlichen Tarifen zu entrichten.
b. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
c. Der Reisepreis ist unbeschadet der nachfolgenden Regelungen mit Erbringung der Leistung spätestens am Abreisetag fällig und zu zahlen. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel begleichen.
d. Das Hotel ist berechtigt, vom Gast bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag in Textform vereinbart.
e. Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu erlangen.
f. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtanreise (No Show)
a. Storniert der Gast seinen Aufenthalt oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
b. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
c. Soweit ein vertragliches oder gesetzliches Kündigung- oder Rücktrittsrecht nicht besteht, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast.
d. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.
e. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 80% des Übernachtungspreises mit oder ohne Frühstück für den gebuchten Zeitraum geltend zu machen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

6. Rücktritt des Hotels
a. Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nämlich wenn eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird.
b. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
c. Ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, so begründet dies keinen Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

7. Haftung
a. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die Vorschriften der §§ 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500 €. Für Geld und Wertgegenstände bis 800 €.
c. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Gast wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Garage bzw. der Parkplatz nicht bewacht wird und 24 Stunden am Tag für jedermann öffentlich zugänglich ist. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung des vorstehenden Absatz a), Sätze 2 bis 4 entsprechend.
d. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes a), Sätze 2 bis 4 entsprechend.

8. Schlussbestimmungen
a. Auf Verträge zwischen dem Hotel und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
b. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
c. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

Diese AGBs wurden bereit gestellt von


Dr. Thomas Engels, LL.M., Köln
Gewerblicher Rechtsschutz & IT-Recht
www.lexea.de

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